Vereinbarungen und Kosten

Eine Therapiestunde (45 Min.) kostet 32,00 Euro (Deutsch – Förderung:  24,00 Euro).    Passen mehrere Schüler hinsichtlich ihrer individuellen Bedürfnisse zusammen und lässt es sich räumlich und zeitlich vereinbaren, ist auch eine Zweier – bis maximal Dreiergruppe möglich. Dann zahlt jeder Schüler 18,00 Euro ( 14,00 Euro) bzw. 15,00 Euro ( 10,00 Euro). Hinzu kommt ein Kilometergeld von 30 Cent / Kilometer.

Ein Anspruch auf Bezahlung durch das Jugendamt besteht dann, wenn z.B. auf Grund einer Legasthenie eine „seelische Behinderung“ droht oder bereits eingetreten ist und eine schulische oder soziale Eingliederung gefährdet ist (§35a SGB VIII). Dies stellt ein/e Kinder – Jugenpsychiater/in fest. Näheres hierzu erfahren Sie auch beim Bundesverband Legasthenie www.bvl-Legasthenie.de unter „Förderung“. 

Vom Therapeuten oder von den Eltern abgesagte Stunden – auch bei Krankheit (außer bei Dauer von mehr als zwei Wochen laut ärztlichem Attest), Schulausflug u.ä. – sowie an Feiertagen ausgefallene Stunden sollen nachgeholt werden. Kann hierfür kein passender Termin gefunden werden, ist für von den Eltern abgesagte Stunden die Hälfte des Betrages zu zahlen. 

In den Ferien brauchen nur die Stunden bezahlt werden, die auch gegeben wurden. In den zweiwöchigen Ferien soll eine Stunde, in den Sommerferien sollen drei Stunden stattfinden. Kann kein passender Termin gefunden werden, ist für von den Eltern abgesagte Stunden die Hälfte des Betrages zu zahlen.

Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.